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Rechtliches · Entwurf

Das geplante Gebührenmodell

Stand: 2026-10-25

Entwurf
Diese Seite erklärt das geplante Modell. Die Gebührensätze sind Planungswerte, keine Preisliste: In dieser Vorschau werden keine Verträge geschlossen und keine Gebühren verrechnet.

1. Käufergebühr: die Hälfte der vergleichbaren Käufergebühr

Für eine reguläre Euro-Pkw-Auktion beträgt unsere geplante Käufergebühr 50 % der vergleichbaren Käufergebühr der Referenzplattform.

Unser Modell: 3 % netto — mindestens 500 EUR — höchstens 3.500 EUR.

Vergleichsbasis: 6 % netto — mindestens 1.000 EUR — höchstens 7.000 EUR.

Formeln: Referenz = min(max(Preis × 6 %, 1.000), 7.000); unser Modell = Referenz × 0,5.

Die Halbierung betrifft die Käufergebühr. Sie bedeutet nicht, dass das Fahrzeug oder die gesamte Transaktion halb so teuer wird.

2. Die drei Regeln: Prozentsatz, Mindestgebühr, Höchstgebühr (Deckel)

Die Gebühr wird in drei Schritten bestimmt, immer in dieser Reihenfolge:

Prozentsatz: 3 % des Zuschlagspreises (netto).

Mindestgebühr: mindestens 500 EUR, auch wenn 3 % weniger wären. Das gilt bis zu einem Preis von 16.666 EUR.

Höchstgebühr (Deckel): höchstens 3.500 EUR, auch wenn 3 % mehr wären. Der Deckel greift ab einem Zuschlagspreis von 116.667 EUR; darüber wächst die Gebühr nicht weiter.

Dieselben drei Regeln gelten für die Referenzgebühr (6 %, mindestens 1.000 EUR, höchstens 7.000 EUR); auch ihr Deckel wird bei einem Zuschlagspreis von 116.667 EUR erreicht.

Der Deckel ist eine echte Obergrenze, keine Empfehlung: In diesem Modell zahlt kein Käufer mehr als 3.500 EUR Käufergebühr, unabhängig davon, wie teuer das Fahrzeug ist.

3. Gerechnete Beispiele

10.000 EUR → Referenz 1.000 EUR (Mindestgebühr) · unser Modell 500 EUR (Mindestgebühr)

50.000 EUR → Referenz 3.000 EUR · unser Modell 1.500 EUR

100.000 EUR → Referenz 6.000 EUR · unser Modell 3.000 EUR

150.000 EUR → Referenz 7.000 EUR (Deckel) · unser Modell 3.500 EUR (Deckel)

200.000 EUR → Referenz 7.000 EUR (Deckel) · unser Modell 3.500 EUR (Deckel)

Die Ersparnis wächst daher bis zum Deckel mit dem Preis und bleibt darüber konstant.

4. Referenzgebühr: Quelle, Prüftag und Grenzen

Referenz ist die Käufergebühr von Collecting Cars: 6 % netto auf den Zuschlagspreis, gedeckelt, zahlbar durch den Höchstbieter (gegebenenfalls zuzüglich USt).

Geprüfte Quellen am 25. Oktober 2026: collectingcars.com/faqs (Käufergebühr „genau 6 %“ und gedeckelt; Mindest- und Höchstwerte „abhängig vom Standort des Käufers“) sowie ein Collecting-Cars-Angebotshinweis für ein Kennzeichen (6 % Gebühr, mindestens 300 GBP, höchstens 6.000 GBP).

Grenzen des Vergleichs: Mindest- und Höchstwerte hängen vom Standort des Käufers ab, und Gebührenordnungen können sich ändern. Die hier verwendeten Euro-Werte (1.000 EUR / 7.000 EUR) sind daher eine Annahme für eine reguläre Euro-Pkw-Auktion und keine pauschale Aussage über alle Formate oder Länder. Vor einem Echtbetrieb sind sie gegen die dann gültige Gebührenordnung zu prüfen.

Der Vergleich betrifft ausschließlich die Käufergebühr — nicht Transport, Lagerung, Gutachten, Steuern oder Verkäuferkosten.

5. Verkäuferbeteiligung: Quote nicht beschlossen

Der Verkäufer erhält zusätzlich zum Fahrzeugverkaufspreis einen Anteil unserer Netto-Provision. Der genaue Prozentsatz ist noch nicht beschlossen. Wir erfinden keine verbindliche Quote.

Im Rechner kann eine Quote simuliert werden, um die Aufteilung zu sehen. Eine simulierte Quote ist eine Planungshilfe, kein Versprechen. Ohne eingegebene Quote zeigt der Rechner: „Verkäuferbeteiligung: Quote noch festzulegen.“

Die Verkäuferbeteiligung ist Bestandteil unseres Gebührenmodells. Sie ist keine Anwerbeprämie und kein mehrstufiges Empfehlungsmodell.

6. Netto, Brutto und Steuern

Alle Beträge im Rechner sind Nettobeträge. Es wird keine USt hinzugerechnet, weil die steuerliche Behandlung einer konkreten Transaktion von den Parteien, ihrem Status und dem beteiligten Land abhängt.

Wir zeigen keine verbindlichen Endpreise, solange die steuerliche Einordnung einer konkreten Transaktion offen ist. Ob und in welcher Höhe USt anfällt, wird für einen Echtbetrieb je Fall bestimmt.

Der neben dem Verkäuferbonus ausgewiesene verbleibende Plattformanteil ist kein Gewinn: Er muss Zahlungsabwicklung, Support, Marketing und Betrieb decken; nichts davon ist hier beziffert.

7. Offene Punkte vor einem Echtbetrieb

Die Verkäuferquote ist nicht beschlossen.

Die verbindliche Gebührenordnung für den Zielmarkt (Währung, Verkäufertyp, Fahrzeugkategorie) ist gegen die dann gültige Ordnung der Referenzplattform zu prüfen.

Die steuerliche Behandlung der Käufergebühr (Provision) und die Rechnungslegung sind zu klären.

Bis dahin ist diese Seite eine transparente Beschreibung eines Plans, kein Angebot.


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