Projektvorschau Interaktive Projektvorschau. Noch keine laufenden Auktionen. Ein Marktstart steht noch nicht fest.

Rechtliches · Entwurf

Plattform-AGB — Arbeitsentwurf (nicht in Kraft)

Stand: 2026-10-25

Entwurf
ARBEITSENTWURF für den späteren Echtbetrieb. Diese Bedingungen sind NICHT in Kraft, begründen keine Rechte und sind nicht Teil der Vorschau. Sie stehen hier zur Transparenz und Prüfung. Offene Rechtsfragen werden am Ende benannt statt behauptet.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Bedingungen regeln die Nutzung des unter dem Namen Cars for Collectors betriebenen Marktplatzes für Sammlerautos, sobald dieser im Echtbetrieb läuft.

Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt zwischen dem im Impressum genannten Betreiber und dem registrierten Nutzer zustande.

Der Kaufvertrag über ein Fahrzeug kommt ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Der Betreiber ist an diesem Vertrag nicht beteiligt.

Abweichungen nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. Abweichende Bedingungen von Nutzern gelten nicht.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Plattform: die vom Betreiber betriebene Website und Anwendungen.

Verkäufer: registrierter Nutzer, der ein Fahrzeug für ein Angebot einreicht.

Käufer: registrierter Nutzer, der Gebote abgibt oder einen Festpreis annimmt.

Los (Lot): ein auf der Plattform angebotenes Fahrzeug mit Losesnummer.

Zuschlagspreis: höchstes Gebot am Auktionsende, vor Gebühren.

Käufergebühr: die vom Käufer zusätzlich zum Zuschlagspreis zu zahlende Gebühr.

Mindestpreis: mit dem Verkäufer vereinbarter Mindestpreis, unter dem kein Verkauf stattfindet.

Circle: geschlossene Gruppe von Sammlern mit benannten Verbindungen (siehe Community-Regeln).

§ 3 Registrierung und Konto

Die Registrierung erfordert korrekte Stammdaten, eine gültige E-Mail-Adresse, die Zustimmung zu diesen Bedingungen und zur Datenschutzerklärung sowie — soweit gesetzlich erforderlich — die Prüfung der Identität und der Eigenschaft als Verbraucher oder Unternehmer.

Zugangsdaten sind geheim zu halten. Nutzer sind für Aktivitäten unter ihrem Konto verantwortlich; vermuteter Missbrauch ist unverzüglich zu melden.

Eine Person darf ein Konto führen. Konten sind nicht übertragbar.

Der Betreiber kann zusätzliche Nachweise (Identität, wirtschaftlich Berechtigte, Vollmacht) verlangen, bevor ein Los veröffentlicht oder ein Gebot zugelassen wird.

§ 4 Rolle der Plattform

Der Betreiber stellt die technische Infrastruktur, die Auktionsregeln und die Unterstützung der Abwicklung bereit. Er handelt als Vermittler, nicht als Verkäufer, Käufer, Vertreter oder Treuhänder einer Partei.

Der Betreiber wird nicht Eigentümer der Fahrzeuge und nimmt sie nicht in Besitz.

Beschreibungen, Fotos und Dokumente werden vom Verkäufer beigestellt. Der Betreiber prüft sie auf Vollständigkeit und Plausibilität, begutachtet aber keine Fahrzeuge und vergibt keine „geprüft“-Zertifikate.

In Circles angezeigte persönliche Verbindungen stammen von Nutzern. Sie werden vom Betreiber weder überprüft noch garantiert.

§ 5 Private und gewerbliche Verkäufer

Verkäufer müssen wahrheitsgemäß angeben, ob sie privat oder gewerblich handeln. Der Status bestimmt Informationspflichten, Gewährleistung und steuerliche Behandlung.

Gewerbliche Verkäufer müssen vollständige Unternehmensangaben machen und ihre besonderen Pflichten erfüllen (Information, Gewährleistung, Rechnungslegung, gegebenenfalls Produktsicherheit).

Eine falsche Statusangabe berechtigt den Betreiber, das Los zu entfernen und das Konto zu sperren. Ansprüche zwischen den Parteien bleiben unberührt.

Verbraucher, die ein überwiegend privat genutztes Fahrzeug verkaufen, bleiben Verbraucher; die Veröffentlichung des Loses macht sie nicht zu Unternehmern.

§ 6 Einreichung und redaktionelle Freigabe

Ein Los wird erst nach redaktioneller Freigabe veröffentlicht. Der Betreiber kann Lose ablehnen, Änderungen verlangen oder die Veröffentlichung verschieben, insbesondere wenn die Beschreibung unvollständig, die Fotos unbrauchbar, das Eigentum unklar oder der Mindestpreis unplausibel ist.

Die Freigabe ist keine Aussage über Wert, Zustand oder Marktfähigkeit des Fahrzeugs.

Verkäufer gewährleisten, dass sie über das Fahrzeug verfügen dürfen und dass Beschreibungen, Fotos und Dokumente keine Rechte Dritter verletzen.

Der Verkäufer kann ein Los vor Auktionsbeginn zurückziehen. Nach Auktionsbeginn ist ein Rückzug nur mit Zustimmung des Betreibers und dokumentiert möglich.

§ 7 Angebotsformate

Auktion mit Mindestpreis: Verkauf nur bei Erreichen des Mindestpreises.

Auktion ohne Mindestpreis: Das Los geht an den Höchstbieter.

Sofortkauf: Annahme eines Festpreises, solange verfügbar.

Preisvorschlag: Käufer schlägt einen Preis vor, Verkäufer kann annehmen, ablehnen oder einmal ein Gegenangebot machen.

Vertrauliche Auktion: Zugang nur für eingeladene Sammler; Beträge und Teilnehmer sind nicht öffentlich.

Das Format wird vor Gebotsabgabe auf der Losseite angezeigt und kann während einer laufenden Auktion nicht geändert werden.

§ 8 Gebote, Maximalgebote, Gebotsschritte, Serverzeit

Jedes Gebot ist ein verbindliches Angebot des Bieters zum Abschluss eines Kaufvertrags zu diesem Preis, vorbehaltlich der Regeln des Formats.

Ein Maximalgebot wird vertraulich gespeichert. Der sichtbare Preis steigt nur so weit, wie es erforderlich ist, um den Bieter vorne zu halten. Maximalgebote anderer Teilnehmer werden niemals offengelegt.

Gebotsschritte folgen veröffentlichten Preisbändern. Gebote unter dem erforderlichen Mindestgebot werden abgelehnt und im Gebotsverlauf dokumentiert.

Sind zwei Maximalgebote gleich hoch, gewinnt das frühere Gebot. Diese Regel ist deterministisch und auf jedem Server identisch.

Alle Zeiten und Fristen beziehen sich auf die auf der Losseite angezeigte Serverzeit. Gebote werden in der Reihenfolge ihrer technischen Erfassung verarbeitet.

§ 9 Mindestpreis — Änderung nur mit Zustimmung des Verkäufers

Der Mindestpreis wird vor der Veröffentlichung mit dem Verkäufer vereinbart und Bietern nicht offengelegt.

Eine Herabsetzung während einer laufenden Auktion ist nur mit ausdrücklicher, dokumentierter Zustimmung des Verkäufers zulässig (Checkbox plus Begründung in der Administration). Eine stille Herabsetzung durch den Betreiber ist ausgeschlossen.

Ein Mindestpreis darf während einer laufenden Auktion nicht erhöht werden.

Wird der Mindestpreis nicht erreicht, kommt kein Kaufvertrag zustande. Der Betreiber kann dem Verkäufer ein Folgeformat anbieten; der Verkäufer entscheidet frei.

§ 10 Auktionsende und automatische Verlängerung

Eine Auktion endet zur veröffentlichten Endzeit. Ein Gebot innerhalb der letzten 120 Sekunden verlängert die Auktion um 120 Sekunden; das ist bis zu 20-mal möglich.

Verlängerungen werden auf der Losseite angezeigt und protokolliert. Sie verhindern Last-Second-Sniping und sind Teil der angekündigten Regeln.

Nach dem Ende ändert sich der Status des Loses und das Ergebnis wird dokumentiert. Ergebnisse sind im Verlauf des Loses sichtbar.

§ 11 Zuschlag und Vertragsschluss

Mit dem Auktionsende wird das höchste gültige Gebot angenommen (vorbehaltlich § 9). Der Kaufvertrag entsteht unmittelbar zwischen Verkäufer und Käufer zum Zuschlagspreis.

Der Betreiber bestätigt das Ergebnis beiden Parteien im Konto und startet den Abwicklungsablauf.

Verhindert ein technischer Fehler ein korrektes Ergebnis, kann der Betreiber die Auktion wiederholen oder betroffene Gebote aufheben. Entscheidungen werden dokumentiert und mit Begründung mitgeteilt.

Bis dahin entsteht in der hier gezeigten Vorschau überhaupt kein Vertrag — Gebote in dieser Vorschau sind Simulationen.

§ 12 Gebühren, Mindestgebühr, Höchstgebühr (Deckel) und Verkäuferbeteiligung

Der Käufer zahlt eine Käufergebühr von 3 % netto des Zuschlagspreises, mindestens 500 EUR, höchstens 3.500 EUR. Die Höchstgebühr ist eine feste Obergrenze: Ab einem Zuschlagspreis von 116.667 EUR bleibt die Käufergebühr bei 3.500 EUR.

Rein zum Vergleich ist die geplante Positionierung 50 % einer vergleichbaren Käufergebühr der Referenzplattform (6 % netto, mindestens 1.000 EUR, höchstens 7.000 EUR). Der Vergleich ist kein Versprechen über andere Anbieter und betrifft ausschließlich die Käufergebühr.

Der Verkäufer erhält zusätzlich zum Zuschlagspreis einen Anteil der Netto-Provision des Betreibers. Der Prozentsatz ist noch nicht beschlossen; er wird vor einem Echtbetrieb an dieser Stelle veröffentlicht.

Der verbleibende Anteil bleibt beim Betreiber und ist kein Gewinn: Er deckt Zahlungsabwicklung, Support, Marketing und Betrieb.

Alle Beträge sind, wenn nicht anders angegeben, Nettobeträge. Die USt-Behandlung wird je Transaktion bestimmt.

§ 13 Rechnungslegung, Fälligkeit, Zahlungsabwicklung

Nach der Annahme erhält der Käufer eine Rechnung, die Zuschlagspreis, Käufergebühr und allfällige Steuern getrennt ausweist. Der Verkäufer erhält eine Abrechnung mit Zuschlagspreis, Verkäuferbeteiligung und Abzügen.

Der Kaufpreis inklusive Käufergebühr ist binnen 5 Bankarbeitstagen fällig, sofern im Los keine anderen Bedingungen vereinbart sind.

Die Zahlung erfolgt über den zum Transaktionszeitpunkt genannten Zahlungsdienstleister. Der Betreiber hält keine Kundengelder über den Abwicklungsvorgang hinaus.

Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt nach bestätigter Zahlung und, soweit vereinbart, nach dokumentierter Übergabe.

§ 14 Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer muss das Fahrzeug wahrheitsgemäß und vollständig beschreiben, einschließlich bekannter Mängel, Unfallhistorie, Plausibilität des Kilometerstands, matching numbers soweit behauptet, und fehlender Dokumente.

Die Trennung zwischen dokumentierten Angaben, Verkäuferangaben und offenen Fragen ist verpflichtend.

Der Verkäufer muss während der Auktion erreichbar und zur Übergabe innerhalb des vereinbarten Zeitraums in der Lage sein.

Dokumente müssen echt sein. Gefälschte oder irreführende Dokumente führen zur Entfernung, Sperre und, soweit anwendbar, zur Information der Behörden.

§ 15 Pflichten des Käufers

Der Käufer muss Zuschlagspreis plus Käufergebühr binnen der Fälligkeit zahlen und das Fahrzeug innerhalb des vereinbarten Zeitraums übernehmen.

Bieter müssen sicherstellen, dass sie zahlen können. Ein Gebot ist keine unverbindliche Interessenbekundung.

Der Käufer ist für Transport, Transportversicherung sowie Import- oder Zulassungsformalitäten verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 16 Verzug, Rücktritt, Ausfall, Rückabwicklung

Gerät der Käufer in Verzug, kann der Verkäufer eine Nachfrist setzen und danach zurücktreten. Der Betreiber kann dem Käufer eine Ausfallgebühr für tatsächliche Aufwendungen verrechnen; die Höhe ist vor einem Echtbetrieb festzulegen.

Gerät der Verkäufer in Verzug, kann der Käufer zurücktreten und Schadenersatz geltend machen; bei Wiederholung schließt der Betreiber den Verkäufer von weiteren Losen aus.

Bei einer Rückabwicklung wird das Fahrzeug zurückgegeben und Zahlungen werden über denselben Zahlungsweg rückgeführt. Zustand und Nutzung zwischen Übergabe und Rückgabe werden berücksichtigt.

Der Betreiber unterstützt die Rückabwicklung, ist aber nicht Partei des Kaufvertrags und entscheidet nicht über Gewährleistungsansprüche.

§ 17 Übergabe und Gefahrenübergang

Ort, Zeitpunkt und Art der Übergabe werden zwischen Verkäufer und Käufer im Abwicklungsablauf vereinbart und im Deal-Status dokumentiert.

Die Gefahr geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Das Transportrisiko liegt beim Käufer, sofern der Transport nicht anders geregelt wurde.

Das Eigentum geht nach der Vereinbarung zwischen den Parteien über; der Betreiber überträgt kein Eigentum.

§ 18 Gewährleistung und Haftung

Gewährleistungsansprüche bestehen zwischen Käufer und Verkäufer nach deren Vereinbarung und anwendbarem Recht. Die Plattform übernimmt keine eigene Gewährleistung für Fahrzeuge.

Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit; bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Der Betreiber haftet nicht für Verkäuferangaben, für den Zustand von Fahrzeugen oder für Entscheidungen, die Nutzer auf den Gebührenvergleich stützen.

Zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

§ 19 Verbraucherrechte — offene Frage, keine Pauschalaussage

Wir behaupten ausdrücklich nicht, dass „bei Onlineauktionen kein Widerrufsrecht besteht“. Ob die Ausnahme für Versteigerungen greift, hängt vom Einzelfall und von der rechtlichen Einordnung des Formats ab.

Auktionsformate mit Mindestpreis, Sofortkauf und Preisvorschlägen können anders beurteilt werden als eine klassische öffentliche Versteigerung. Diese Frage ist vor einem Echtbetrieb zu klären, zusammen mit den daraus folgenden Informationspflichten.

Bis dahin wird auf dieser Plattform keine verbrauchergerichtete Vereinbarung geschlossen, weil die Vorschau überhaupt keine Verträge schließt.

§ 20 Beschwerden, Moderation, Sperre

Beschwerden können über den Supportbereich eingebracht werden; jeder Fall erhält ein Ticket mit Status und verantwortlicher Zuordnung. Reaktionszeiten werden vor einem Echtbetrieb veröffentlicht.

Der Betreiber kann Inhalte entfernen, Funktionen einschränken oder Konten sperren, wenn diese Bedingungen oder die Community-Regeln verletzt werden. Entscheidungen werden mit Begründung dokumentiert und sind überprüfbar.

Nutzer können ihr Konto jederzeit beenden; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 21 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser Bedingungen ist. Daten werden für den Betrieb der Plattform, für die Abwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.

§ 22 Änderungen, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

Änderungen dieser Bedingungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; Nutzer können widersprechen, dann gilt die bisherige Fassung bis zur Beendigung weiter.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das Gericht am Sitz des Betreibers zuständig.

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch die zulässige Regelung ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

§ 23 Offene Punkte vor Inkraftsetzung dieser Bedingungen

Dieser Entwurf ist kein Rechtsrat und kein Nachweis der Anwendbarkeit. Vor einem Echtbetrieb sind folgende Punkte zu klären und die Ergebnisse einzuarbeiten:

ECG: Impressum, Informations- und Offenlegungspflichten; allfällige Registrierungspflichten.

FAGG/KSchG: Einordnung der Auktionsformate, Widerrufsrechte, Informationspflichten vor Vertragsabschluss.

DSGVO/TKG: Verarbeitungsverzeichnis, Speicherdauern, Auftragsverarbeitung mit dem Hoster, Cookie-Beurteilung.

DSA: Einstufung als Online-Plattform und die daraus folgenden Pflichten (Melde- und Abhilfeverfahren, interne Beschwerden, Transparenz).

Gewerberecht: ob die Vermittlung eine Berechtigung erfordert.

Steuern: Behandlung der Käufergebühr, Rechnungslegung, Meldepflichten der Plattform (DAC7-Prüfung).

Sorgfaltspflichten zur Geldwäsche: ob und in welchem Umfang sie bei hochpreisigen Fahrzeuggeschäften greifen.

Barrierefreiheit: Anwendbarkeit des European Accessibility Act und der nationalen Regeln.

Verkäuferquote, Ausfallgebühr, Reaktionszeiten: noch zu beschließen und hier einzufügen.


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